Kooperationen sind in aller Munde

 

Die Kooperation Schule/Verein ist nichts Neues, wird jedoch mit zunehmender Zahl der Schulen mit Ganztagsbetreuungsangebot und Ganztagsschulen immer wichtiger für die Bildungseinrichtungen und für die Vereine. Schulen müssen immer mehr Stunden abdecken, ohne Zuweisung  zusätzlicher Lehrerstunden. Hier kommen nun die Musikverbände ins Spiel, welche vor Ort die Vereine unterstützen wollen.

 

Warum soll sich ein Verein engagieren? 

  

·         Vermittlung der Freude am Singen

 

·         Gesellschaftliche Verpflichtung

 

·         Jugendarbeit für den Verein durch den direkten Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen

 

·         Durch soziales Engagement gewinnt der Verein Ansehen – es gibt keine bessere Pressearbeit

 

·         Der Verein unterstützt damit das gesellschaftliche Ziel,
          dass Schule von den Kindern als Lebensraum erlebt wird und nicht als Anstalt

 

 

Es gibt verschiedene Arten von Kooperationen:

 

1. Die musikalische Kooperation Schule - Verein

 

A) Voraussetzungen für musikalische Dauerkooperationen

  

Zwei Partner, bestehend aus Schule und Verein oder Kirche realisieren eine musikalische Kooperation, die an den Gegebenheiten vor Ort orientiert und auf Dauer angelegt ist.

  

B) Was wird gefördert?

  

Alle mit der musikalischen Kooperation anfallenden Kosten wie z. B. Notenkauf, Instrumente, Öffentlichkeitsarbeit, Mieten, Aufwandsentschädigungen für Ensembleleiterinnen und -leiter, Probenwochenende.

  

C) Antragsstellung 

 

Die Kooperationspartner stellen gemeinsam einen Antrag auf Einführung einer musikalischen Dauerkooperation Schule – Verein / Kirche.

Der Antrag geht an den zuständigen Chorverband des Vereins.

  

D)   Förderdauer und Förderhöhe

 

Die Förderung  wird immer für ein Schuljahr bewilligt und bei Verlängerung für max. 5 Jahre gewährt. Für die Verlängerung muss ein jährlicher Folgeantrag beim zuständigen Musikverband gestellt werden.

 

Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Umfang der Maßnahme und wird jährlich neu festgelegt. Sie kann zwischen 300 Euro und 900 Euro pro Schuljahr betragen, im Einzelfall sind Abweichungen möglich. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.

  

E) Jährlicher Verwendungsnachweis und Jahresbericht

 

Einen jährlichen Verwendungsnachweis in Form einer Abrechnung,  legen die Vereine dem zuständigen Chorverband.

  

Die beteiligten Schulen senden einen jährlichen Bericht über den Stand der Kooperation (Ablauf, Entwicklung, Perspektiven) mit Unterschrift der Schulleitung - bei Kooperationen mit Vereinen an die zuständigen Kooperationsbeauftragten des Landes (Kontakt über Chorverband)  

  

Weitere Infos und Links finden Sie auch beim Schwäbischen Chorverband

   

 

2.  Die SINGEN.Bündnisse

 

Das Singen bietet in vielerlei Hinsicht Möglichkeiten zur Persönlichkeitsentwicklung. Diese Projekte unterstützt der Deutsche Chorverband.

 

Ein lokales SINGEN.Bündnis richtet sich vorrangig an bildungsbenachteiligte Mädchen und Jungen im Alter von drei bis ca. zwölf Jahren. Die Gemeinschaft aller Kinder realisiert somit – wie in einem Chor – das soziale Element des Singens.

Ein SINGEN.Bündnis wird von mindestens drei Partnern aus jeweils unterschiedlichen Bereichen gestaltet, wobei der örtliche Chor oder Kulturverein stets als Antragsteller und Organisator auftritt.

Die Kinder werden nach den Kriterien des kindgerechten Singens von einer musikpädagogischen Fachkraft in dem Projekt angeleitet. Das geschieht in Kooperation mit den beteiligten Erziehern, Betreuern und Ehrenamtlichen, um eigene Kompetenzen im Singen mit Kindern aufzubauen. Ziel jedes Bündnisses soll eine Präsentation der erreichten musikalischen Projektergebnisse sein – ein kleines Konzert.
  

A) Kurzprojekt

 

Ein Kurzprojekt dauert maximal eine Woche und kann bis zu 600 Euro Fördersumme erhalten. Auf Grund der kurzen Dauer bietet dieses Modul den optimalen Einstieg für eventuell folgende, langfristige Aktionen.

 

B) Mittelfristiges Projekt

 

Ein mittelfristig angelegtes SINGEN.Bündnis erstreckt sich über einen Zeitraum von maximal vier Wochen und wird mit einer Fördersumme von bis zu 1.800 Euro unterstützt. Hier sind weitaus mehr Möglichkeiten gegeben. Nach Ausarbeitung des Konzepts durch den Chor und die musikpädagogische Fachkraft kann den Kindern gezielt musikalischkulturelle Bildung vermittelt werden. Zusätzlich kann  in den vier Wochen eine enge Verbindung von Chor und Kooperationspartnern aufgebaut werden.

  

C) Langfristiges Projekt

 

Langfristige SINGEN.Bündnisse entwickeln sich bis zu 20 Wochen lang und erhalten eine Förderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro. Über diesen Zeitraum hinweg können ganze Sozialräume zum Singen gebracht werden. Durch gute Organisation von Chor, Eltern und Ehrenamtlichen kann am Ende dieser langfristigen Projekte ein einmaliges Erlebnis für eine ganze Region auf die Beine gestellt werden. In diesem Zusammenhang ist eine stärkere Einbindung der Eltern möglich, die auch selbst aktiv gestaltend an der kulturellen Bildung ihrer Kinder teilhaben können.

 

Finanzierung projektbezogener Ausgaben

 

Grundsätzlich werden jedem SINGEN.Bündnis projektbezogenen Mehrausgaben erstattet. Hierbei handelt es sich um Aufwendungen im Rahmen der Organisationsarbeit des Antragstellers, wie zum Beispiel Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige, Büromaterialien, Porto oder Telefongebühren.

 

Weitere Infos und Links finden Sie beim Deutschen Chorverband.

 

 

3. Jugendbeleiterprogramm der Schulen

 

A)   Allgemeines

 

Das JBP soll allen öffentlichen Schulen beim Aufbau zusätzlicher Bildungs- und Betreuungsangebote helfen, indem qualifiziertes Ehrenamt von Vereinen, Verbänden, Kirchen, Eltern und Jugendlichen eingebunden wird. Die Schulen und ihre Kooperationspartner entwickeln vor Ort ein für die Schule passendes Angebot.

 

Bestehende Kooperationen bzw. auslaufende anderweitige Förderungen können über das JBP fortgesetzt werden, wenn die Kriterien des JBP erfüllt sind und eine Doppelförderung ausgeschlossen ist.

   

B) Antragstellung

 

Die Antragstellung bei der Jugendstiftung Baden-Württemberg erfolgt durch die Schule für ein Schuljahr.

 

C)   Finanzierung / Budgets

  

Budget abhängig von der Zahl der wöchentlichen Jugendbegleiter-Stunden (zwischen 2.500 und 8.500 Euro pro Schuljahr inkl. Kooperationsbudget) – wird von der Schule verwaltet.

  

Weitere Infos und Links finden Sie unter www.jugendbegleiter.de (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport)

 

 

Sie haben noch Fragen, der Eugen-Jaekle-Chorverband unterstützt Sie gerne!