Bundeskinderschutzgesetz vom 1. Januar 2012

Jugendarbeit im Verein ist eine wichtige Säule in der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen in unserer Gesellschaft. Ehrenamtliche Mitarbeiter übernehmen in vielfacher Weise Verantwortung für das Wohl der Kinder und Jugendlichen. Beziehungsarbeit ist eine Grundlage für den Erfolg dieser Arbeit. Gleichzeitig birgt diese Form auch Möglichkeiten des Missbrauchs.

Durch die Einführung der Regelung des §72a SGB VIII zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses soll verhindert werden, dass in kinder- und jugendnahen Bereichen Personen tätig sind, die rechtskräftig wegen einschlägiger Straftaten verurteilt wurden.

Wirksamer Kinderschutz lässt sich aber nicht allein bürokratisch lösen. Hier gilt es, sich mit dem Thema auseinanderzusetzten, Bewusstsein zu schaffen und Verantwortung zu übernehmen.

Die Beschäftigung mit dem Thema "Kindeswohlgefährdung" erfordert hohe Sensibilität, benötigt ein Klima der Offenheit, der Transparenz sowie eine „Kultur des Hinschauens“.

Die Chorjugend im Eugen-Jaekle-Chorverband ist sich dieser Verantwortung bewusst und bezieht eindeutig Position zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Die deutsche Chorjugend hat sich schon 2013 deutlich positioniert und für die Praxis das Präventationskonzept "Kinder stärken" entwickelt, dass beispielhaft ist und im Internet – kostenlos – heruntergeladen werden kann.

www.s-chorverband.de/vereinsfuehrung/kindeswohl-im-chor/