EHRUNGSORDNUNG 2016

 

1. Allgemeines

        

Grundsätzlich gelten für alle Ehrungen von Einzelpersonen und Chören die einleitenden Regelungen des Deutschen Chorverbandes (DCV) und Schwäbischen Chorverbandes (SCV).

Auszug aus der Ehrungsordnung des DCV:

„Ehrungen für Einzelpersonen vergibt der DCV an aktive Mitglieder, die im Augenblick der Verleihung als Sänger oder Chorleiter Mitglied eines dem DCV angeschlossenen Chores sind. Für die Begründung der erforderlichen Singe- oder Chorleitertätigkeit genügen alle Jahre, die unterbrochen oder in geschlossener Reihenfolge in einem Chor als Chormitglied oder Chorleiter erreicht worden sind. Dabei ist es nicht Voraussetzung, dass diese Jahre in einem dem DCV angeschlossenen Chor erfüllt worden sind. Entscheidend bleibt vielmehr, dass der zu Ehrende im Augenblick der Auszeichnung einem Chor des DCV angehört.“

        

Der SCV ergänzt zu Ehrungen für SängerInnen und ChorleiterInnen:

„Zu den aktiven Singejahren zählen alle Jahre, die das Mitglied in einem Chor gesungen hat, auch Singejahre in Schulchören, freien Chören oder Kirchenchören.“

 

2. Beantragung

 

2.1     Alle Ehrungen sind ausschließlich über das Online-System des Chorverbandes zu beantragen.

2.2     Zu beachten ist eine Regel-Bearbeitungszeit von mindestens 6 Wochen. Dies erfordert eine rechtzeitige Beantragung.

2.3     Informationen zu den Ehrungen auf Bundes-, Landes- und Chorverbands-Ebene unter:

                   http://www.deutscher-chorverband.de/leistungen/ehrungen/
                   http://www.s-chorverband.de/vereinsfuehrung/ehrungen/
                  
2.4     Nicht zuletzt aus Rücksichtnahme auf andere Chormitglieder gebietet sich eine korrekte und zutreffende Darstellung der Voraussetzungen für eine Ehrung. Hierfür ist der Unterzeichner eines Ehrungsantrages verantwortlich.
        

2.5     Sollten Ehrungen für langjährige Tätigkeit als Vorstandsmitglied im Verein beantragt werden, ist es unbedingt erforderlich, der Geschäftsstelle zusätzlich detaillierte zeitliche Informationen zu allen Funktionstätigkeiten zu geben (per Mail). Nur damit ist eine entsprechende Würdigung der zu ehrenden Person bei der Ehrungsveranstaltung auch gegeben.

 

3. Verleihung  

 

3.1     In allen 4 Bezirken des Eugen-Jaekle-Chorverbandes finden im jährlichen Turnus (Frühjahr bzw. Herbst) zentrale Ehrungsveranstaltungen statt. Verantwortlich für die Ausrichtung und Organisation sind die jeweiligen Bezirksvorsitzenden.

3.2     Alle Ehrungen werden grundsätzlich bei diesen zentralen Ehrungsveranstaltungen i.d.R. durch die Vorsitzenden des Eugen-Jaekle-Chorverbandes übergeben. Im Verhinderungsfall übernehmen diese Aufgabe die Bezirksvorsitzenden.  

3.3     Ausnahmen von der Regelung nach Punkt 3.2 sind

3.3.1   Bei Mitgliedsvereinen mit Vereinsjubiläen von 75, 100, 125, 150, 175 und 200 Jahren können die Ehrungen auch bei einer Festveranstaltung zum Vereinsjubiläum überreicht werden. Dies bedingt eine frühzeitige Absprache mit der Geschäftsstelle.

3.3.2   Ehrenmitgliedschaften werden durch Beschluss des Verbandsbeirates vergeben und an den turnusmäßigen Chorverbandstagen verliehen.

 

4. Tabellarische Ehrungs-Übersicht

 

Nachfolgende Tabellen sollen einen schnellen Überblick verschaffen, welche Voraussetzungen für eine Ehrung erfüllt sein müsssen.

 

2016 Ehrungsordnung Tabelle 001 

 

2016 Ehrungsordnung Tabelle 002

 

2016 Ehrungsordnung Tabelle 003

 

Diese Ehrungsordnung tritt mit Beschluss des EJC-Beirates am 19. Juli 2016 in Kraft.

 

Ehrungsordnung als PDF zum Download>>