Finanzielle Unterstützung der Gesangvereine in Zeiten von Corona

Das Land Baden-Württemberg hat für die Vereine der Amateurmusik einen einmaligen Zuschussbetrag gewährt.

CoronaNews M

Der Verteilungsschlüssel sieht wie folgt aus:

Vereine bis 30 aktive Mitglieder erhalten 800 EUR
Vereine ab 31 bis 100 aktiven Mitgliedern erhalten 1.000
EUR
Vereine ab 101 aktiven Mitgliedern erhalten 1.400
EUR

Dieser Zuschuss wird über den SCV an die Chorverbände weitergeleitet und dann vom EJC entsprechend den Schlüsselzahlen an die Vereine weitergegeben.

Ganz erfreulich: Es muss kein Antrag gestellt werden. Jeder Mitgliedsverein kommt automatisch in den Genuss des Zuschusses.

 

Des weiteren wurde beschlossen, dass die Chorleiterförderung bereits in diesem Jahr nochmals um 35 EUR im Vorgriff auf nächstes Jahr zu erhöhen.
Damit beträgt diese 500
EUR.

Dies ist gleichzeitig dann auch der Höchstbetrag, welcher ab 2021 künftig ausbezahlt wird.