Liebe Vereinsvorsitzenden,

das Coronavirus hat unser gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben im "Würgegriff". Auch mit weitreichenden Einschränkungen für unsere Gesangvereine.

So sind mit der "Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung)" vom 17.03.2020 nach §3 (1) - (3) (siehe beigefügte pdf-Datei) Zusammenkünfte und sonstige Versammlungen und Veranstaltungen unter-sagt. Dies gilt zunächst bis zum 19.04.2020. Damit sind bis auf Weiteres Konzerte jeglicher Art und der Probenbetrieb ausgesetzt. Allerdings beläuft sich die Gültigkeit der Verordnung bis 15.06. 2020, also u.U. über den 19.04.2020 hinaus.

Der Schwäbische Chorverband informiert auf seiner Webseite ( https://www.s-chorverband.de) aus-führlich und zeitnah über alle wichtigen Punkte und Entscheidungen, welche uns als Gesangvereine betreffen. Informieren Sie sich bitte regelmäßig. Dies gehört zu Ihren Pflichten und Aufgaben als Entscheidungsträger Ihrer Vereine und handeln Sie verantwortungsvoll im Sinne Ihrer Mitglieder.

Im Anhang zu dieser Email finden Sie einen Vorabdruck aus der Verbandszeitung "SINGEN", Ausgabe April 2020. Rechtsanwalt Christian Heieck, Vizepräsident des SCV, fasst hierin rechtliche und finanzielle Aspekte zusammen. Des Weiteren möchten wir Ihnen den Aufruf des Präsidenten Christoph Palm vom Landesmusikverband zur Kenntnis weiterleiten. Wie auch der SCV bittet er die musiktreibenden Vereine zu einem solidarischen Handeln gegenüber Chorleiterinnen und Chorleitern. Auch wenn Chorproben jetzt für Wochen, vielleicht auch Monate ausfallen, können Sie die Honorare zunächst weiterbezahlen, wenn die finanziellen Mittel dies zulassen. Uns ist sehr wohl bewusst, dass vielen Vereinen in dieser unge-wöhnlichen Zeit Einnahmen aus Konzerten, Festen und dgl. wegbrechen. Suchen Sie das Gespräch mit Ihren Chorleiterinnen und Chorleitern, finden Sie gemeinsam einen vertretbaren Weg. Die musikalische Familie sollte in dieser Zeit zusammenhalten und sich gegenseitig unterstützen.

Wir wünschen Ihnen für die kommenden Wochen alles Gute. Bleiben Sie und Ihre Mitglieder gesund, besonnen und hoffnungsvoll. Wir werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.

Es grüßt Sie im Namen des Beirates

Rainer Grundler

(Verbandsvorsitzender)

 

Weitere Infos als PDF zum Download:

>>Verordnung der Landesregierung

>>SINGEN 04/2020: Beitrag Christian Heieck

>>Landesmusikverband BW: Beitrag Christoph Palm