Was macht der Eugen-Jaekle-Chorverband?

 

Der Eugen-Jaekle-Chorverband ist der Zusammenschluss von 105 Chören (Stand Jan. 2023) aus der Region Ostwürttemberg. Seine Aufgabe ist es den Chorgesang zu pflegen und die Mitgliedsvereine als Dachorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

Der Eugen-Jaekle-Chorverband gliedert sich in 4 Bezirke, in denen die Vereins- und Chorarbeit selbständig vorbereitet und durchgeführt wird. 
 

Die Aufgaben:

 

Pflege des Chorgesangs in...
  • Gemischten Chören
  • Frauenchören
  • Männerchören
  • Jungen Chören
  • Jugendchören
  • Kinderchören
  • Liedergarten
 Seminare für...
  • Chorleiter, -innen
  • Vizechorleiter, - innen
  • Führungskräfte
  • Vereinsverantwortliche
  • Jugendleiter, -innen
Kontakte halten...
  • zu den Mitgliedsvereinen
  • zu seinen vier Bezirken
  • zu den Nachbargauen
  • zum Schwäbischen Chorverband
  • zum Deutschen Chorverband
  • zu anderen Chorverbänden
  • zu den Städten und Gemeinden
  • zum Landkreis Heidenheim
  • zum Ostalbkreis
Organisation von...
  • Konzerten
  • Verbandschortagen
  • Kinder- und Jugendchortreffen
  • Chorwochenenden

 

Projekte:

Der Eugen-Jaekle-Chorverband stellt sich den Herausforderungen der Zeit. Während die traditionellen Männerchöre eher abnehmen, entstehen auch im Eugen-Jaekle-Chorverband immer mehr Gemischte Chöre, Frauenchöre, Kinder- und Jugendchöre.

Die letzteren wenden sich eher neuerem Liedgut zu und pflegen neben dem traditionellen Chorgesang auch aktuelle Chorliteratur.

In enger Zusammenarbeit mit den Verbänden Schwäbischer Chorverband und Deutscher Chorverband beteiligt sich der Eugen-Jaekle-Chorverband an neuen Formen im Chorwesen.

Der Liedergarten
Vorschulkinder treffen sich mit extra dafür ausgebildeten Erzieherinnen, um miteinander spielerisch einfach zu singen ( kein mehrstimmiges Chorsingen ). Dieses Singen und die Stimmübungen sind in ihrer Stimmlage, im Tonumfang und von der Rhythmik her kindgemäß und dieser Entwicklungsstufe besonders angepasst.

Die Chormentoren
Schülerinnen und Schüler von weiterführenden Schulen ab 16 Jahren erhalten an sechs Wochenenden eine ausführliche Einführung in spätere Tätigkeiten als Chorleiter und Verantwortlicher im Verein. Damit sollen musikpädagogische Begabungen und die Jugendarbeit gefördert, sowie die Zusammenarbeit von Schulen und Vereinen gestärkt werden.

 

>>Zahlen - Daten - Fakten

 

Eugen-Jaekle-Chorverband e.V.
-Jugendordnung-


§ 1 Name
1. Die Chorjugend ist die Jugendorganisation des Eugen-Jaekle-Chorverband e.V. (im Folgenden EJC).
Sie ist die Gemeinschaft der Kinder- und Jugendchöre innerhalb des EJC.
2. Die Chorjugend bekennt sich zu den Zielen des EJC und erfüllt die damit verbundenen Aufgaben.


§ 2 Grundsätze
1. Die Chorjugend tritt für die Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugend ein.
2. Sie ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.
3. Die Chorjugend führt und verwaltet sich selbstständig.
4. Sie entscheidet eigenverantwortlich über die ihr zur Verfügung stehenden Mittel.
5. Die Chorjugend ist eine nicht rechtskräftige Vereinigung innerhalb des EJC.


§ 3 Mitgliedschaft
Der Chorjugend gehören an
• die Sänger und Sängerinnen der Kinder- und Jugendchöre im EJC. Dabei gehören den Kinderchören Sänger und Sängerinnen bis zum 14. Lebensjahr an, den Jugendchören Sänger und Sängerinnen von 14 Jahren bis 27 Jahren.
• die Jugendvertreter/innen und Jugendleiter/innen der Kinder- und Jugendchöre des EJC.
• die Chorleiter/innen der Kinder- und Jugendchöre des EJC.


§ 4 Aufgaben und Zweck
Zu den Aufgaben gehören
• die Pflege und Förderung des Chorwesens durch jugendpflegerische Arbeit.
• die Weiterentwicklung der Jugendarbeit durch praktische Chorarbeit sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.
• die Persönlichkeitsbildung der Kinder und Jugendlichen durch Förderung des sozialen Verhaltens.
• die Stärkung der Zusammenarbeit im EJC durch Veranstaltung von Chortreffen und anderen geeigneten Maßnahmen.


§ 5 Organe
Organe der Chorjugend sind
1. Chorjugendtag (Mitgliederversammlung)
2. Chorjugend-Vorstand


§ 6 Chorjugendtag (Mitgliederversammlung)
1. Der ordentliche Chorjugendtag findet einmal jährlich statt. In den Jahren, in denen der Verbandstag stattfindet, am Vormittag des gleichen Tages.


2. Die Einberufung des Chorjugendtages durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter erfolgt spätestens 3 Wochen vor dem Termin unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung. Dies geschieht durch Veröffentlichung in den Verbandsmitteilungen (EJCM) und per E-Mail.


3. Ein außerordentlicher Chorjugendtag ist einzuberufen, wenn dies vom Chorjugend-Vorstand mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen wurde oder von mindestens einem Drittel der Mitgliedsvereine schriftlich beantragt wird.


4. Der Chorjugendtag hat folgende Aufgaben:
• Entgegennahme der Tätigkeitsberichte und des Kassenberichtes
• Entlastung des Chorjugend-Vorstandes
• Wahl des Chorjugend-Vorstandes
• Wahl eines Rechnungsprüfers
• Änderung der Jugendordnung
• Bestimmung von Ort und Zeitpunkt des nächsten Chorjugendtages

5. Der Chorjugendtag ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Delegierten beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Die Stimmabgabe erfolgt offen. Ein Antrag auf geheime Abstimmung muss
von mindestens einem Drittel der anwesenden Delegierten mitgetragen werden.
Stimmberechtigte Mitglieder sind die Delegierten der Chöre
bis zu 15 Chormitglieder mit 2 Stimmen
bis zu 30 Chormitglieder mit 3 Stimmen
ab 31 Chormitgliedern mit 4 Stimmen
Maßgeblich ist die Zahl der dem EJC für das vorhergehende Jahr gemeldeten Mitglieder. Ein Delegierter kann das Stimmrecht für alle Delegierten des Chores ausüben. Die Delegierten sind von den Chormitgliedern zu wählen.


6. Anträge der Mitglieder müssen mindesten eine Woche vor dem Chorjugendtag schriftlich und mit Begründung beim Vorsitzenden der Chorjugend eingegangen sein.


7. Änderungen der Chorjugendordnung bedürfen der Zustimmung des Chorverbandstages (siehe Satzung § 6 Abs. 4)


§ 7 Chorjugend-Vorstand
1. Der Chorjugend-Vorstand setzt sich zusammen aus


• dem Vorsitzenden
• bis zu zwei Stellvertretern des Vorsitzenden
• dem Finanzvorsitzenden des EJC 
• dem stellv. Finanzvorsitzenden des EJC
• dem Schriftführer des EJC
• bis zu 4 Vertretern (Beiräte) aus den Mitgliedsvereinen
• dem Chorjugend-Verbandschorleiter
• Geschäftsführer des EJC (beratende Funktion ohne Stimmrecht)


2. Der Vorsitzende und Chorjugend-Verbandschorleiter haben im EJCVerbandsbeirat Stimmrecht.


3. Wählbar ist, wer einem Mitgliedsverein des EJC angehört. Die Vertreter der Mitgliedsvereine (Beiräte) müssen zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 14 Jahre alt sein.


4. Die Wahl erfolgt für 2 Jahre.


5. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.


§ 8 Aufgaben des Chorjugend-Vorstandes
1. Erledigung sämtlicher laufender Geschäfte im Bereich der Chorjugend
2. Einberufung des Chorjugendtages und dessen Durchführung
3. Gewährung von Zuschüssen an die Kinder- und Jugendchöre im Rahmen der für den EJC geltenden Bestimmungen
4. Öffentlichkeitsarbeit
5. Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, soweit diese nicht dem Chorjugendtag vorbehalten sind
6. Durchführung der Beschlüsse des Chorjugendtages
7. Beratung und Verabschiedung des Jahreshaushaltsplanes


§ 9 Kassenwesen
1. Die getrennte Kassen- und Buchführung erfolgt durch den Finanzvorsitzenden des EJC.
2. Die Finanzmittel der Chorjugend ergeben sich aus Unterstützungsbeiträgen des EJC sowie Zuwendungen Dritter. Über die Verwendung dieser Mittel entscheidet die Chorjugend in eigener Zuständigkeit.
3. Der Rechnungsprüfer wird vom Chorjugendtag auf 2 Jahre gewählt.
4. Die Rechnungsprüfung erfolgt durch einen Rechnungsprüfer des EJC gemeinsam mit dem Rechnungsprüfer der Chorjugend. Bei Verhinderung vertritt der zweite Rechnungsprüfer des EJC.

§ 10 Niederschriften
1. Über sämtliche Sitzungen des Vorstandes und den Chorjugendtag sind Niederschriften anzufertigen. Diese sind vom Protokollführer und von der Sitzungsleitung zu unterschreiben.


§ 11 Vertretung
1. Die Chorjugend wird durch den Vorsitzenden oder seine(n) Stellvertreter vertreten. Jeder ist zur alleinigen Vertretung berechtigt. Im Innenverhältnis kann eine Vertretung nur im Fall der Verhinderung erfolgen. Ist auch der Stellvertreter verhindert, so erfolgt die Vertretung durch den Schriftführer. Sind beide verhindert, erfolgt die Vertretung durch den Verbandsvorsitzenden.


§ 12 Auflösung
1. Zur Beschlussfassung über die Auflösung der Chorjugend müssen auf einem ordnungsgemäß einberufenen Chorjugendtag zwei Drittel der Mitgliedsvereine anwesend sein. Davon müssen drei Viertel der Stimmberechtigten der Auflösung zustimmen.


§ 13 Gleichstellungsklausel
1. Werden Ämter und Titel von einer Frau erworben und werden Funktionen von Frauen ausgeübt, so gelten Titel, Amt und Funktionsbezeichnung in ihrer weiblichen Form.


§ 14 Schlussbestimmungen
1. Die Jugendordnung sowie deren Änderungen bedürfen der Genehmigung durch den Chorverbandstag.


§ 15 Inkrafttreten
1. Diese Jugendordnung wurde am Chorjugendtag des EJC am 13. März 2016 in Westhausen beschlossen und durch den Chorverbandstag des EJC am 13. März 2016 in Westhausen genehmigt.

 

 

 

Ja nun ist es soweit, nun sage ich leise Servus.

 

Danke an mein Team, wir haben immer super zusammengearbeitet und viele Dinge umgesetzt. Bleibt dran und vor allem im Gespräch mit unseren Vereinen.

 

Es war für mich eine tolle Zeit, die vielen Erlebnisse mit Ihnen und Ihren Sängerinnen und Sängern, die Begegnungen waren immer sehr freundlich und wertschätzend, die mir ganz sicher in Erinnerung bleiben werden.

Dafür herzlichen Dank.

 

Ich wünsche Ihnen, dass Sie weiterhin Freude an Ihren Ämtern und Ideen für den Chorgesang haben und diese auch umsetzen können. 

 

Zum letzten Mal sage ich, kommen Sie gut nach Hause.

Es war toll, Ihre Verbandsvorsitzende zu sein.

Seien Sie behütet.

Ihre Jutta Mack

Vom Eugen-Jaekle-Gau zum Eugen-Jaekle-Chorverband

 

Historische Aufzeichnungen von 2009 bis 2016

 

2009 Chorfest des Schwäbischen Chorverbandes in Heilbronn: Im  großen Saal Harmonie vereinigte der Eugen-Jaekle-Gau 1000 Sängerinnen und Sänger auf der Bühne.


Beim Gautag in Ebnat im Jahre 2010 wurde Jutta Mack zur neuen Gau-Vorsitzenden gewählt. Sie übernahm das Führungsamt von Dr. Karl Buschhoff, der dieses 21 Jahre lang inne hatte. Außerdem löste Peter Waldenmaier die Gauchormeisterin Susanne Behounek ab. Bei der Chorjugend übernahm Sabine Hipp das Amt von Birgit Lutz.


Gautag 2011 in Großkuchen: Jutta Mack eröffnet ihren ersten Gautag. Marita Kasischke wurde neue Pressereferentin, sie übernahm das Amt von Hermann Sorg. Helmut Sohnle aus Bopfingen wird stellvertretender Gauvorsitzender anstelle von Martin Balle. Martin Abele übernimmt für 1 Jahr das Amt des Bezirkschorleiters für den Bezirk Ellwangen, da Johannes Bolsinger künftig nur noch als Bezirksvertreter für den Bezirk Ellwangen, jedoch nicht mehr als Bezirkschorleiter zur Verfügung steht. Besonderheit: Die EJG-Mitteilungen erscheinen erstmals im neuen Format und sind komplett in Farbe.


Gautag 2012 in Neunheim: 125. Mitgliederversammlung des EJG. Ulrich Meier wird Gauchormeister, Peter Waldenmaier tritt eine Stufe zurück und wird sein Stellvertreter. Roswitha Maul wird Bezirkschormeisterin für Aalen. Die letzten Vorbereitungen für die Jubiläumsfeierlichkeiten laufen. Das 125-jährige Jubiläum steht unter dem Motto „Wir sind ganz Chor“. Auftaktveranstaltung ist eine große Matinee in der Waldorfschule in Heidenheim am 29. Januar 2012. Anlässlich des Jubiläums gab es am 31.3. und 1.4. ein Chorwochenende mit Uli Führe. Die große Geburtstagsfeier fand am 7. und 8. Juli 2012 in Niederstotzingen statt. Der Kinder- und Jugendchortag in Niederstotzingen am 7. Juli stand unter dem Motto „Ritter ohne Blech und Adel“. Der Bezirk Bopfingen hatte unter der Leitung von Kaspar Grimminger am 22. Juli 2012 zum Festival auf die Kapfenburg eingeladen. Im gelang ein großes Konzert mit über 500 Sängerinnen und Sängern. Auch die Bezirke Aalen und Ellwangen luden jeweils zu verschiedenen Veranstaltungen anlässlich des Gau-Jubiläums ein: In Aalen gab es am 24. Juni 2012 ein Open-Air-Konzert im Rahmen von „Aalens City blüht“. In Ellwangen fand am 28. April 2012 ein Kirchenkonzert statt, außerdem anlässlich der Heimattage am 22. Juli 2012 und die Rosenschau am 9./10. Juni 2016 im Gartentreff. Den Abschluss fand das Jubiläumsjahr ebenfalls in Ellwangen, nämlich beim Adventskonzert auf dem Schönenberg. Heidenheim bot noch die Giengener Chormeile am 12. Mai 12012, sowie das weihnachtliche Festival der Jungen Chöre am 2. Dezember 2012 in der evangelischen Kirche in Giengen. Neue Internetseite des EJG seit Februar 2012.

 

Gautag 2013 in Mergelstetten: Große Namensänderung – neuer Name Eugen-Jaekle-Chorverband, daraufhin musste natürlich auch die Satzung neu aufgesetzt werden. Die letzte Satzungsänderung fand im Jahre 1987 statt (!) Helmut Sohnle tritt nach 2 Jahren im Amt des stellvertretenden Vorsitzenden des Chorverbandes nicht mehr zur Wahl an. Ebenfalls ausgeschieden sind die Bezirkschorleiter Johannes Bolsinger (ELL)und Kaspar Grimminger (BOP). Johannes Bolsinger erhält die Ehrennadel des EJG in Gold. Kaspar Grimminger wird zum Ehrenmitglied ernannt. Goldene Ehre wird auch Sieger Götz verliehen, diese wird im von Prof. Dr. Scheirle vom SCV überreicht. Satzungsgemäß wird Marita Kasischke zur Pressereferentin bestellt.

 

Chorverbandstag 2014 in Zipplingen: Wiederwahl der Verbandsvorsitzenden Jutta Mack für weitere 4 Jahre. Rainer Grundler wurde einstimmig zum stellv. Verbandsvorsitzenden gewählt. Auch Uli Meier wurde als Verbandschorleiter wiedergewählt. Der nächste Verbandstag ist lt. Satzung alle 2 Jahre daher wieder 2016.

 

Chorverbandstag 2016 in Westhausen: Sieger Götz kandidierte nach 25 Jahren stellv. Vorsitzende nicht mehr für dieses Amt. Es wurde kein Nachfolger gefunden. Susanne Köngeter entschließt sich nach 20 Jahren nicht mehr für das Amt der Kassenführerin zu kandidieren. Tobias Brenner wird als neuer Finanzer einstimmig gewählt. Nachdem Uli Meier das Amt des Verbandsvorsitzenden abgegeben hat, wurde Peter Waldenmaier erneut in dieses Amt gewählt. Kassenprüfer Gisela Hirschle 16 Jahre und Kurt Haisch 25 Jahre stellten sich nicht mehr zur Wahl. Neu gewählt wurden Rudolf Lochstampfer, Heuchlingen und Harald Neukamm, Lauchheim. Zum Ehrenmitglied wurden Susanne Köngeter und Sieger Götz ernannt. Für Sieger Götz wurde für herausragende Verdienste ein Konzert des Chorverbandes in Schwabsberg organisiert. Der singende Wanderweg im Bezirk Ellwangen war ein unerwarteter Erfolg. Auch junge Familien haben sich begeistert im Gästebuch verewigt. Der singende Wanderweg wird im Jahr 2016 im Bezirk Bopfingen durchgeführt. Auch in diesem Jahr finden wieder Vizechorleiterkurse statt.

 

 
Aktualisierung: 20.11.2016
 
Quellennachweis: Protokolle der Chorverbandstage 2005 - 2016 

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©Stand Mai 2018