Von heute an, 02. November 2020 bis einschließlich 30. November 2020 sind Chorproben sowie Veranstaltungen generell untersagt!

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Von heute an,

                        02. November 2020 bis einschließlich 30. November 2020

sind Chorproben sowie Veranstaltungen generell untersagt!

In den Ausführungen zur Corona-VO Ba-Wü vom 02.11.2020 wird u.a. ausgeführt:

Was ist mit Musikvereinen/Chören?

Untersagt sind nicht-private Veranstaltungen, die der Unterhaltung und damit einem angenehmen Zeitvertreib dienen. Dazu gehört auch das Angebot der Vereine für die Freizeitgestaltung und für die Breitenkultur. Daher dürfen Musikvereine und Chöre sowie alle anderen Sparten der Breitenkultur keine Veranstaltungen durchführen. Auch entsprechende Proben sind unzulässig, selbst dann, wenn diese für eine Veranstaltung nach Ende November vorbereiten.

Weitergehende Informationen finden Sie unter den nachstehenden Links.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

Hoffen wir, dass der eingeschlagene Weg dann im Dezember wenigstens wieder zu eingeschränkten Proben führt.

Bleiben Sie gesund und hoffnungsvoll.

Freundliche Grüße

  Rainer Grundler